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Hundeinfo

Liebe Hundebesitzer,

wir möchten Sie auf unserem Gelände herzlich begrüßen. Bei uns sind natürlich auch Vierbeiner willkommen. Jedoch ist das Gelände ausdrücklich für Menschen gestaltet und Hunde sind hier nur zweitrangig gestattet. Damit es in unserem Bereich nicht zu unnötigen Konfliktsituationen kommt, bitten wir Sie, sich an einige wenige Regeln zu halten. Wir halten diese Regeln für selbstverständlich, fassen sie hier aber auch gerne nochmal zusammen.

Leinenpflicht

Auf unserem Gelände gilt, wie auch auf sonst, Leinenpflicht. Das heißt, ausnahmslos jeder Hund ist an der kurzen Leine zu führen. Hierbei ist es für uns unerheblich, ob Sie Ihren Hund auch ohne Leine abrufen können oder nicht. Es gibt durchaus Menschen, für die ein freilaufender Hund fremd und angsteinflößend ist. Daher ist es notwendig, den Hund unter direkter Kontrolle an der kurzen Leine zu führen und bei Begegnungen den Weg für Dritte freizumachen. Ausrufe wie "Der will nur spielen", "Der tut nichts" sind zwar nett gemeint, aber nützen vielen "Nichthundebesitzern" nichts.

Hinterlassenschaften

Dieses Gelände dient der Erholung und soll zum Verweilen, Entspannen, Spielen, etc. einladen. Dabei soll und darf man natürlich das gesamte Gelände betreten. Nichts ist da störender, als beim gedankenlosen Gehen plötzlich in Hundekot zu treten. Außerdem stört die Geruchsbelästigung von Hundeurin und -kot das Wohlbefinden deutlich. Daher  ist es das Mindeste, dass Hundebesitzer den Kot Ihrer Hunde entfernen und fachgerecht entsorgen. Für die Entsorgung finden Sie am Eingang zu diesem Gelände einen Kotbeutelspender und einen Mülleimer.

 

Sollten wir Widererwartens hier doch Verstöße feststellen, sehen wir uns gezwungen, den Zugang zu reglementieren und notfalls von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.